Widerspruchsmöglichkeit bei der Weitergabe von Meldedaten; Eintragungsmöglichkeit von Übermittlungssperren nach dem Bundesmeldegesetz
A) Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen u.a. bei Wahlen und Abstimmungen.
B) Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- u. Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk.
C) Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage
Sie können der Datenübermittlung gem. § 50 Abs. 3 i.V.m. § 50 Abs. 5 BMG widersprechen.
D) Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft, der nicht
die meldepflichtige Person angehört, sondern Familienangehörige der meldepflichtigen Person angehören
Gilt jedoch nicht, soweit Daten für Zwecke des Steuererhebungsrechts der jeweiligen öffentlich-rechtlichen
Religionsgesellschaft übermittelt werden.
Sie können der Datenübermittlung gem. § 42 Abs. l i.V.m. § 42 Abs. 3 BMG widersprechen.
Die Eintragung dieser Übermittlungssperren können Sie durch persönliches Erscheinen unter Vorlage
Ihres Ausweisdokumentes bei der Gemeinde Graben, Einwohnermeldeamt Zimmer 0.04, Rathausplatz l, 86836 Graben, vornehmen lassen.
Ein Formular hierzu finden Sie auf unserer Internetseite unter https://www.graben.de/formulare/
Graben, 19.03.2026
Andreas Scharf
Erster Bürgermeister