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Widerspruchsmöglichkeit bei der Weitergabe von Meldedaten; Eintragungsmöglichkeit von Übermittlungssperren nach dem Bundesmeldegesetz

Veröffentlicht: 25.03.2026
Sie haben nach den Vorschriften des Bundesmeldegesetzes (BMG) die Möglichkeit, Widerspruch gegen einzelne regelmäßig durchzuführende Datenübermittlungen der Meldebehörde zu widersprechen. Dieser Widerspruch gilt jeweils bis zum Widerruf.

A) Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen u.a. bei Wahlen und Abstimmungen. 
Sie können der Datenübermittlung gem. § 50 Abs. l i.V.m. § 50 Abs. 5 BMG widersprechen.

B) Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- u. Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk. 
Sie können der Datenübermittlung gem. § 50 Abs. 2 i.V.m. § 50 Abs. 5 BMG widersprechen.

C) Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage 
An Adressbuchverlage können Vor- und Familiennamen, Doktorgrade und Anschriften von Einwohnern mitgeteilt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Sie können der Datenübermittlung gem. § 50 Abs. 3 i.V.m. § 50 Abs. 5 BMG widersprechen.

D) Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft, der nicht
die meldepflichtige Person angehört, sondern Familienangehörige der meldepflichtigen Person angehören

Gilt jedoch nicht, soweit Daten für Zwecke des Steuererhebungsrechts der jeweiligen öffentlich-rechtlichen
Religionsgesellschaft übermittelt werden.
Sie können der Datenübermittlung gem. § 42 Abs. l i.V.m. § 42 Abs. 3 BMG widersprechen.

Die Eintragung dieser Übermittlungssperren können Sie durch persönliches Erscheinen unter Vorlage
Ihres Ausweisdokumentes bei der Gemeinde Graben, Einwohnermeldeamt Zimmer 0.04, Rathausplatz l, 86836 Graben, vornehmen lassen.

Ein Formular hierzu finden Sie auf unserer Internetseite unter https://www.graben.de/formulare/ 
oder Sie nutzen unser Bürgerserviceportalhttps://www.buergerservice-portal.de/bayern/graben/bsp_ewo_uebermittlungssperren/#/

Graben, 19.03.2026

Andreas Scharf
Erster Bürgermeister


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