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Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts

Der Gemeinderat Graben hat in der Sitzung vom 6.5.2026 eine Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts beschlossen, die rückwirkend zum 1.5.2026 in Kraft tritt. 

Die Satzung wird in der Gemeinde Graben, Rathausplatz 1, 86836 Graben, vom 8.5. bis 29.5.2026 während der allgemeinen Dienststunden zur Einsichtnahme aufgelegt. 

Graben, den 7.5.2026

Andreas Scharf
1. Bürgermeister

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