MITEINANDER AUF FELD UND FLUR
Allerdings sollten wir dabei zwei wichtige Punkte nicht vergessen:
Das Betreten der Wiesen und Felder unserer Landwirte ist nur in den Wintermonaten erlaubt. Während der Nutzzeit, also von der Aussaat im Frühjahr bis zur Ernte im Herbst, dürfen Felder und Wiesen nur auf vorhandenen Wegen betreten werden. (Art. 30 Abs. 1 BayNatSchG)
Der wilde Weg über die Wiese ist in dieser Zeit nicht erlaubt. Halten sich Hobbysportler, Hundehalter und Ausflügler nicht daran, leiden die Landwirte. Der Bayerische Bauernverband weist deshalb auch ausdrücklich darauf hin, dass die Nutzflächen für die Bauern die Existenzgrundlage sind.
Ein besonders großes Problem für Landwirte sind freilaufende Hunde und deren Hinterlassenschaften. Die Verunreinigung von Grünland mit Hundekot kann eine große Gefahr für die Gesundheit von Nutztieren darstellen. Vor allem für trächtige Rinder kann die Aufnahme von verunreinigtem Futter zu Fehlgeburten führen. Viele Hundebesitzer sind sich leider nicht bewusst, dass der Hundekot das Erntegut und somit auch Nahrungsmittel verunreinigt.
Freilaufende Hunde können auch zu Konflikten mit anderen Spaziergängern, Radfahrern und Sportlern führen. Um allen Anliegen gerecht zu werden, besteht zum Beispiel auf dem Verbindungsweg zwischen Graben und Lagerlechfeld (Miteinanderweg) eine Anleinpflicht für Hunde.
Daher der Appell an alle Bürgerinnen und Bürger: respektieren Sie die gesetzlichen Vorgaben. Nehmen Sie gegenseitig Rücksicht und halten Sie Ihre Hunde an der Leine und nützen Sie die kilometerlangen befestigten Wege in der Gemeinde. Herzlichen Dank!