Öffentliche Auslegung des Entwurfs zum Bebauungsplan Nr. 24 „Tankstellensiedlung C –Nördlich der Schwabstadler Straße“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 13a BauGB
Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 02.05.2025 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 24 „Tankstellensiedlung C – Nördlich der Schwabstadler Straße“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 24.07.2025 bekannt gemacht.